Steuerliches
Verlängerung des NPO-COVID-9-Zuschusses
Der NPO-Unterstützungsfonds wird um ein weiteres Quartal verlängert. Anträge für das 4. Quartal
2020 können bis 15.5.2021 gestellt werden.
Der NPO-Unterstützungsfonds wird um ein weiteres Quartal verlängert. Anträge für das 4. Quartal
2020 können bis 15.5.2021 gestellt werden.
Durch die Vielzahl an unterschiedlichen COVID-19-Förderungen werden derzeit die Unternehmer
intensiv gefordert. Wir geben Ihnen einen Überblick über die ertragsteuerliche Behandlung von
Förderungen im Allgemeinen sowie einiger ausgewählter COVID-19-Förderungen im Speziellen.
Der Lockdown-Umsatzersatz II richtet sich an Unternehmen, die zwar aufgrund der Lockdowns im
November und Dezember nicht schließen mussten, aber dennoch indirekt erheblich von den
Lockdowns betroffen waren.
Mit einer Novelle wurde das Kontenregister insbesondere um Schließfächer von Kreditinstituten
und gewerblichen Schließfachanbietern erweitert.
Die derzeitige COVID-19-Krise trifft die heimische Wirtschaft – vor allem die Gastronomie – mit
voller Härte. Die EU-Kommission hat mittlerweile die Obergrenzen für den Fixkostenzuschuss II
auf € 1,8 Mio. und den Verlustersatz auf € 10 Mio. erhöht.
Eine Teilwertabschreibung wird steuerlich nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. In
einem aktuellen Erkenntnis hat das Bundesfinanzgericht (BFG) eine für den Steuerpflichtigen
durchaus positive Entscheidung getroffen.
Die für die Erstattung von inländischen Vorsteuern an ausländische Unternehmer relevante
Verordnung wurde in einigen Punkten geändert. Unter anderem kommt es bei Vorsteuern aus
Kraftstoffen zu Einschränkungen bei der Vorsteuer-Erstattung.
Bestimmte landwirtschaftliche Bereiche sind von der Schließung der Gastronomie und Hotellerie
besonders betroffen. Für sie gibt es einen Verlustersatz in Form eines nicht rückzahlbaren
Zuschusses, der seit 15.2.2021 bzw. 8.3.2021 bis spätestens 15.6.2021 bei der AMA beantragt
werden kann.
Durch die COVID-19-Krise wurde der Trend zum Teleworking im Homeoffice verstärkt. Mit
dieser Veränderung geht auch eine Verschiebung der Kosten in die private Sphäre der
Arbeitnehmer einher. Mit dem Homeoffice-Paket hat der Gesetzgeber neue Möglichkeiten
geschaffen, Arbeitnehmer zu unterstützen.
Die EU-Kommission hat einen neuen Richtlinienüberarbeitungsvorschlag zur Verbesserung der
Verwaltungszusammenarbeit und Transparenz im Steuerbereich vorgelegt. Die Umsetzung in das
österreichische Recht hat bis zum 31.12.2021 zu erfolgen.