Steuerliches
Änderungen bei der Altersteilzeit ab 1.1.2024
Neben diversen anderen Anpassungen wird die Blockzeitvariante der Altersteilzeit mit Wirkung ab 1.1.2024 eingeschränkt und entfällt ab 1.1.2029 zur Gänze.
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Neben diversen anderen Anpassungen wird die Blockzeitvariante der Altersteilzeit mit Wirkung ab 1.1.2024 eingeschränkt und entfällt ab 1.1.2029 zur Gänze.
Mit 1.1.2024 wurde die sogenannte GIS-Gebühr durch den neuen ORF-Beitrag ersetzt. Der Beitrag ist unter bestimmten Voraussetzungen auch von Unternehmen zu entrichten.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte über unternehmerische Vermietung von Grundstücken durch Körperschaften öffentlichen Rechts (KÖR) zu entscheiden.
Auch bei Lagerung einzelner privater Gegenstände können Werbungskosten für ein Arbeitszimmer geltend gemacht werden. Allerdings muss die Situation stets im Einzelfall betrachtet werden, weshalb eine entsprechende Beratung erforderlich ist.
Non-Profit-Organisationen (NPO) und gemeinnützige Vereine erhalten im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten auch Entgelte, deren Umsatzsteuerbarkeit zu prüfen ist. Die jüngste EuGH-Rechtsprechung dazu ist auch für NPOs relevant.
Die Überlassung von Grundstücksflächen für die Aufstellung von Windrädern führt zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Betriebskosten- Pauschalierungsregelungen von Land- und Forstwirten sind nicht möglich.
Am 3.11.2023 hat das Finanzministerium eine Anfrage zu steuerlichen Fragestellungen bei Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und deren Mitgliedern beantwortet. Die wichtigsten Punkte bezüglich Einkommensteuer, Umsatzsteuer und der Elektrizitätsabgabe haben wir für Sie zusammengefasst.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte über eine Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid betreffend Werbungskosten eines Politikers zu entscheiden.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit seinem Erkenntnis vom 5.10.2023 mehrere Teile der Rechtsgrundlagen der COFAG (COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes) als verfassungs- bzw. gesetzeswidrig aufgehoben. Daraus ergeben sich Folgen für noch ausstehende Förderungen.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat in einer Entscheidung die steuerliche Abzugsfähigkeit eines Verlustes aus dem Verkauf von Wertpapieren bejaht, welche als Tilgungsträger eines betrieblichen Fremdwährungskredits dienten.