Steuerliches
Keine Gebührenbefreiung bei Hotelpachtverträgen
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte kürzlich zu entscheiden, ob die Gebührenbefreiung für Verträge über die Miete von Wohnräumen auch auf einen Hotelpachtvertrag Anwendung findet.
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Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte kürzlich zu entscheiden, ob die Gebührenbefreiung für Verträge über die Miete von Wohnräumen auch auf einen Hotelpachtvertrag Anwendung findet.
Durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 wurde eine Regelung für Entnahmen aus dem Gesellschaftsvermögen in das Privat- oder Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters für Übertragungsvorgänge ab 30.06.2024 beschlossen. Übertragungsvorgänge aus bzw. in das Vermögen von Personengesellschaften wurden einer einheitlichen Regelung unterzogen.
Im Regelfall können Verluste aus steuerlich relevanten Tätigkeiten steuermindernd berücksichtigt werden. Das Steuerrecht kennt jedoch diverse Einschränkungen; nicht jeder Verlust kann zur Gänze mit Gewinnen gegenverrechnet werden.
Bei Veräußerung einer Eigentumswohnung besteht keine Hauptwohnsitzbefreiung, wenn mehr als ein Drittel der Wohnungsfläche vermietet wurde.
EU-Vorsteuerrückerstattung, Einreichung des Firmenbuch-Jahresabschlusses und Überprüfung der ESt-/KÖSt-Vorauszahlungen bzw. Anspruchsverzinsung.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) präzisierte seine Rechtsprechung, wonach die Hauptwohnsitzbefreiung nicht für beliebig große Grundstücke gilt. Bei zu verkaufenden Liegenschaften ist die Größe des zum Eigenheim gehörigen Grund und Bodens zu berücksichtigen.
Mit dem neuen Telearbeitsgesetz werden mit 1.1.2025 die steuer- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für Telearbeit auch außerhalb der Wohnung des Arbeitnehmers geschaffen.
Das im Juli 2024 beschlossene Abgabenänderungsgesetz 2024 sieht neben der Kleinunternehmerbefreiung weitere Änderungen in der Umsatzsteuer vor.
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 wird ab 1.1.2025 die Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer neu geregelt. Erstmals kann diese auch von Unternehmen angewendet werden, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben.
Zur Abgeltung der noch nicht berücksichtigten Inflationswirkungen hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen ab 1.1.2025 beschlossen. Die entsprechenden Gesetze sollen bis Oktober im National- und Bundesrat beschlossen werden.