Steuerliches
COVID-19 Förderungen und Kurzarbeit verlängert
Ausfallsbonus, Verlustersatz, Härtefallfonds und Kurzarbeit können teilweise bis zum Jahresende
in Anspruch genommen werden.
Hier finden Sie steuerliche Fachinformationen.
Ausfallsbonus, Verlustersatz, Härtefallfonds und Kurzarbeit können teilweise bis zum Jahresende
in Anspruch genommen werden.
Aufgrund der steuerlichen Vorteile haben sich immer mehr Unternehmer entschieden, ein
Elektrofahrzeug zu erwerben. Das Verhältnis zwischen privater und unternehmerischer Nutzung
wird nun verstärkt von der Finanz geprüft.
Wer längere Zeit auf die Erstattung von zu viel bezahlter Umsatzsteuer warten muss, hat nach
Unionsrecht Anspruch auf Zinsen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich
entschieden.
Werden bei Veranstaltungen ausländische Künstler engagiert, kann für den österreichischen
Eventorganisator die Pflicht zur Einbehaltung einer Abzugsteuer entstehen.
Mit dem Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19
Pandemie (CFPG) wird die nachträgliche Kontrolle der unterschiedlichen Förderungen zur
Bewältigung der COVID-19 Krise ermöglicht.
Aufwandsentschädigungen, die für die Mitarbeit bei Testungen oder Impfaktionen gewährt
werden, sind von der Einkommensteuer befreit.
Seit dem 1.4.2012 unterliegen sämtliche Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen der
Immobilienertragsteuer. Erfasst von der Steuerpflicht sind jedoch nur entgeltliche Erwerbs- bzw.
Veräußerungsvorgänge.
Aufgrund des COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes besteht eine bis 31.12.2022 befristete
Umsatzsteuerbefreiung für COVID-19-Tests (COVID-19-In-vitro-Diagnostika) und COVID-19-
Impfstoffe.
Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass im Falle einer unentgeltlichen Betriebsübergabe die
Behaltefrist des Wirtschaftsgutes für den Rechtsnachfolger weiterläuft.
Der gesamte touristische Bereich ist von der Covid-19-Krise massiv betroffen. Deshalb wurde nun
die Zielgruppe für den Ausfallsbonus erweitert.